Sie sind hier: Startseite  

ABGELTUNGSSTEUER / ABGELTUNGSTEUER
 

Die Eckpunkte der Abgeltungssteuer sind von der Bundesregierung bereits per Gesetz festgelegt. Demnach wird ab 2009 jeder Kapitalertrag, der über den neuen Sparer-Pauschbetrag hinausgeht pauschal mit 25 Prozent besteuert werden.

Hat ein Single mehr als 801 € Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, etc.) so muss er für den darüber hinausgehenden Betrag heute Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer bezahlen; bei Verheirateten liegt die Grenze bei 1.602 €.

Ab dem Jahr 2009 ist dann statt der Einkommensteuer die Abgeltungssteuer zu bezahlen, allerdings ebenfalls erst ab dem Überschreiten der vorher genannten Grenzen.

Die Anleger sehen die Abgeltungssteuer jedoch mit gemischten Gefühlen. Besitzer festverzinslicher Wertpapiere begrüßen die Abgeltungssteuer, hingegen Inhaber wachstumsstarker Aktien freuen sich nicht über die Änderungen.

Alle Anleger werden gleich zur Kasse gebeten, dies ist ein Vorteil für alle Steuerpflichtigen ab einem Steuersatz von 25 Prozent. Aber auch Anleger mit einem Steuersatz unter 25 Prozent sind nicht benachteiligt, denn für sie wird auf Antrag die Besteuerung mit ihrem individuellem Steuersatz durchgeführt.

Zwar wird die Spekulationsfrist abgeschafft, doch ist das kein Grund zum Jubeln, da für die ab 2009 angeschafften Aktien, Beteiligungspapiere, Rentenpapiere und Investmentanteile alle Veräußerungs-, Kurs- und Einlösungsgewinne in voller Höhe (unabhängig von der Behaltensfrist) zu versteuern sind.

Hier die Eckpunkte die bereits festgelegt worden sind im Überblick--> Eckpunkte

Wie sich Ihr Vermögen unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer entwickelt, sehen Sie in der folgenden Tabelle dargestellt (dabei wurde ein Zins von 4 Prozent und eine Inflation von 3 Prozent unterstellt):


 
Vermögen 1.1.              100.000   
Guthabenzinsen  4,0 %         4.000        
- Abgeltungssteuer   25,0 %  1.000            
- Kirchensteuer  9,0 %   90            
- Solidaritätszuschlag  5,5 %   55            
= Steuern gesamt        1.145        
Vermögensmehrung 31.12.              2.855    
- Inflation (Kaufkraftverlust)  3,0 %          3.000    
Vermögen 31.12.              99.855   



 

Das Ergebnis ist zum "Mäuse melken", da sich das Vermögen real vermindert! Der Staat und die Kirche holen sich durch den Gesamtsteuersatz von 28,625 % (1.145 von 4.000) nicht nur den kompletten Zins sondern knabbern auch noch das Vermögen an.
Das bringt den Sparer nicht weiter! Eine Investition in Sachwerte wie Immobilien scheint da, zumindest auf den ersten Blick attraktiver zu sein.

Hinweis:
Der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Absatz 9 Einkommensteuergesetz (Fassung 2009) in Höhe von 801,00 € (Verheiratete 1.602,00 €) pro Person ist in der Berechnung nicht berücksichtigt.
Unterstellt Sie sind Single und haben den Sparer-Pauschbetrag noch nicht verbraucht, dann beträgt Ihr Vermögen nach einem Jahr 100.084 € (gerundet) statt 99.855 € .