Der Sparerfreibetrag § 20 Absatz 4 Einkommensteuergesetz entwickelte sich wie folgende Tabelle darstellt.
Wichtig für Sie ist zu wissen, dass ab 2009 der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag gestrichen werden -> stattdessen gibt es dann den "Sparer-Pauschbetrag" nach § 20 Absatz 9 Einkommensteuergesetz: