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SPARERFREIBETRAG
 

Der Sparerfreibetrag § 20 Absatz 4 Einkommensteuergesetz entwickelte sich wie folgende Tabelle darstellt.

Wichtig für Sie ist zu wissen, dass ab 2009 der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag gestrichen werden -> stattdessen gibt es dann den "Sparer-Pauschbetrag" nach § 20 Absatz 9 Einkommensteuergesetz:


 
Jahr  Single  Ehegatten   
2003  1.550  3.100  Sparer-Freibetrag 
2004  1.370  2.740  Sparer-Freibetrag 
2005  1.370  2.740  Sparer-Freibetrag 
2006  1.370  2.740  Sparer-Freibetrag 
2007  750  1.500  Sparer-Freibetrag 
2008  750  1.500  Sparer-Freibetrag 
2009  801  1.602  Sparer-Pauschbetrag